GEMEINSAME ADVENTSZEIT MIT CF – BACKE DEINE EIGENEN ZIMTSTERNE
Weihnachten steht vor der Tür! Damit beginnt für viele Menschen wieder die gemütlichste und besinnlichste Zeit des Jahres. Neben dem…
weiterlesenDie bisherige Einteilung in drei Pflegestufen wurde durch fünf Pflegegrade ersetzt, für die entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit des Patienten durch die Erkrankung eingeschränkt wird. Statt den Pflegebedarf wie bisher lediglich auf den verrichtungsbezogenen Hilfebedarf in Pflegeminuten herunterzubrechen, nehmen die Pflegegrade den Patienten und seine Lebenswirklichkeit in den Fokus. In sie fließt u.a. ein, wie mobil der Patient ist, wie gut er sich selbst versorgen kann, welche krankheits- und therapiebezogenen Anforderungen auf ihm lasten und wie gut er in der Lage ist, sein Alltagsleben und seine sozialen Kontakte zu gestalten. Für CF-Patienten bedeutet dies konkret, dass beispielsweise Maßnahmen zur Sekreteliminierung, Inhalation, Sauerstoffgabe, Versorgung eines Ports oder Arztbesuche berücksichtigt werden. Somit wird u.a. eine differenziertere Einschätzung des Pflegeaufwandes als bisher möglich.
Gleichzeitig wurden auch finanzielle Leistungen – sowohl das monatliche Pflegegeld als auch die Sachleistungen – angepasst und teilweise erheblich aufgestockt. Wenn bereits eine Pflegestufe besteht, wird diese nach festen Regeln in einen Pflegegrad umgewandelt. Ein Neuantrag oder eine erneute Begutachtung sind nicht erforderlich.
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